Logoleisten sind verpflichtend für alle Druckmedien (Plakate, Flyer, Karten, Poster, Kalender, Zeitungen, Broschüren…) sowie in digitalen Medien (Internet-Website, Newsletter…) einzusetzen, bei denen eine Förderung durch das Quartiersmanagement Rollbergsiedlung erfolgt. Die neuen Logoleisten (siehe unten) sind seit dem 01.12.2025 verbindlich zu benutzen. Die Reihenfolge der Logos der Förderer ist einzuhalten. Die Logos weiterer Fördermittelgeber (z.B. Stiftungen, Sponsoren etc.), sofern vorhanden, müssen links des Berlin-Logos in Kombination mit der Senatsverwaltung platziert werden. Die Logos weiterer Fördermittelgeber und von Projektträgern können zwischen dem Logo "Städtebauförderung" und dem Logo des Quartiersmanagements platziert werden. Die Angabe von weiteren Logos, wie z.B. das des Projektträgers oder von Kooperationspartnern erfolgt inkl. des Zusatzes „Unter Beteiligung von“ unterhalb der Logoleiste der Förderer. 

Weitere verpflichtende Hinweise der Senatsverwaltung zur Anwendung der Logos hier zum Download. Weitere Informationen und die Logoreihen in Kombination und in ihren einzelnen Bestandteilen finden Sie hier. Um die richtige Logoreihe für Ihr Projekt zu finden, können Sie auch die praktische Online-Hilfe auf dem Dachportal der Berliner Quartiersmanagementgebiete nutzen: -> Online-Hilfe Logos

Fragen? 
Wir stehen gerne zur Verfügung und unterstützen!

Für Förderungen aus dem Aktionsfonds, dem Projektfonds und aus dem Baufonds (wenn keine Kofinanzierung durch "Europa im Quartier" erfolgt):


Gefördert durch:

logoleiste aktions projektfonds rollberg2012


Kürzere Variante:


Gefördert durch:

Logoleiste Kurz AF und PF 2026



Für Förderungen aus dem Baufonds (wenn Kofinanzierung durch "Europa im Quartier" erfolgt):

Gefördert durch:

2022 Logoleiste Rollberg A3

 

Ihr Akteurslogo oder weiterer Fördergeber
:

Projektdurchführung: (Logos sind beispielhaft)


logoleiste beispielhaft

Unter Beteiligung von: (Logos sind beispielhaft)

AKI e

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