denk 25Ab März 2024 steht die unabhängige Ombudsstelle den Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins als zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung offen.Mietende erhalten hier qualifizierte und unabhängige Unterstützung bei allen Anliegen rund um die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Die Einrichtung einer übergeordneten Ombudsstelle ist Teil eines konsequenten Mieterschutzes.



Unabhängige Beratung zu besonderen Regelungen der LWU
Die unabhängige Ombudsstelle berät die Mieterschaft der LWU zu den Vorgaben aus der Kooperationsvereinbarung sowie dem Wohnraumversorgungsgesetz. Durch individuelle Beratung und Unterstützung werden den Mieterinnen und Mietern Handlungsoptionen aufgezeigt sowie Kommunikationswege mit den LWU erläutert, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Themen wie Mieterhöhungen, das Leistbarkeitsversprechen und Modernisierungsvorhaben werden von der Ombudsstelle behandelt. Gleichzeitig erfolgt eine gezielte Verweisung auf weitere Beratungsangebote des Landes Berlin, um den Mieterinnen und Mietern je nach Anliegen umfassende Unterstützung zu bieten.

Alle Informationen zur Ombudsstelle, den Regelungen und Vereinbarungen der LWU sowie Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://www.ombud-lwu.de

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 18.03.2024
Bild: H. Heiland

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