Gemeinnützige Vereine und Organisationen können vom 1. bis 25. Oktober 2020 „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ (Soforthilfe X) beantragen. Eine Förderung ist in der Regel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro möglich. Sie wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dafür stellt der Senat Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die
- gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
- in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rollespielt,
- die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
- die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.
www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/coronavirus/hilfsprogramme/artikel.993053.php
sowie auf der Website der Investitionsbank Berlin
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html
Die FAQs (Häufig gestellte Fragen) finden Sie unter folgendem Link: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfen/faq-ehrenamts-und-vereinshilfen.html
Bild: momius / Fotolia.com, Quelle: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/coronavirus/hilfsprogramme/artikel.993053.php