WhatsApp Bild 2023 05 31 um 104329Am 24. Januar hatte der Rollberger Kiezrat zur Mieterversammlung mit einem Anwalt des Berliner Mietervereins eingeladen. Thema waren die mit der Sanierung einhergehenden Unsicherheiten – etwa die Angst vor Stress durch die möglicherweise jahrelang bestehenden Baustelle, die Sorge, dass sich die Mieten unzumutbar erhöhen oder keine wohnortnahen Ersatzwohnungen angeboten werden. Hier sind die Antworten des Mietrechtsanwalts...



Schon vor dem Beginn der Veranstaltung füllte sich der Raum. Während sich das Orga-Team des Kiezrates zusammen mit Mitgliedern von Kiezanker und QM darum bemühte, genügend Stühle für alle Anwesenden bereitzustellen, begannen in Kleingruppengesprächen bereits erste Diskussionen. „Ich hab nur eine Frage“, erläutert ein älterer Herr sein Anliegen, „wird das alles hier verkauft, ja oder nein? Das ist mir nämlich vor Jahren schon in der High-Deck-Siedlung passiert. Und da hatte ich vorher viel eigenes Geld in meine Wohnung investiert.“ „Fahrstuhl, Hausflurlicht, Eingangstür: Alles defekt!“, bemerkt ein anderer. „Und wenn man die Nummern der zuständigen Handwerker oder STADT UND LAND anruft, geht niemand ran. Wie soll das dann bei einer großen Sanierung werden?“. Völlig schockiert hört man im Raum "Und was ist, wenn die Kosten hier so hoch werden, das ich es mir mit meiner Familie nicht mehr leisten kann hier zu wohnen?"

Verunsicherung und erste Antworten
Die Stimmung im Raum ist sichtlich angespannt. Herr Häberle vom Berliner Mieterverein beginnt in seinem Vortrag mit dem Unterschied zwischen Instandsetzung und Modernisierung. Der ist deshalb wichtig, weil Vermieter nur im Modernisierungsfall einen Teil der ihnen entstehenden Kosten auf die Miete umlegen und diese erhöhen dürfen. Dann erläutert er, welche Verfahren die STADT UND LAND bei der Ankündigung ihrer Vorhaben einhalten muss (z.B. genaue Aufschlüsselung der Kosten, wie hoch die Miete nach der Sanierung/Modernierung sein wird) und das bei finanziellen Sorgen Mieter*innen ausschließlich innerhalb eines Monats auf eventuelle Modernisierungsankündigung reagieren können. Für die betroffenen Mieter*innen ist es besonders wichtig, Widersprüche wegen möglicher finanzieller Härtefallregelungen fristgerecht zu stellen.

-->Alle Fristen und die wesentlichen zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen können Interessierte im Protokoll der Veranstaltung und in den Informationsblättern des Mietervereins zu Modernisierung nachlesen.

Klare gesetzliche Grenzen für Mieterhöhungen
Bei vielen Befürchtungen, die insbesondere exorbitante Mieterhöhungen betreffen, kann er ein klein bisschen Entwarnung geben. Nach Bundesgesetzgebung liegt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei aktuellen Mieten bis zu sieben Euro pro Quadratmeter bei zwei Euro pro Quadratmeter. Das schließt Erhöhungen im zweistelligen Bereich, wie sie vorher gerüchteweise in Umlauf waren, sicher aus. Wohlgleich auch 2€/qm bei sehr vielen Rollberger Mieter*innen die finanziellen Möglichkeiten überschreiten und zu großen Sorgen führen. Beispiel: Bei einer 50qm-Wohnung ergibt eine Mieterhöhung von 2€/qm bereits zusätzliche Kosten von 100€ mitsich, das ist für einige Rollberger Nachbar*innen nicht zahlbar.
Im Laufe der Veranstaltung geht es immer wieder darum, dass sich die Nachbarschaft rechtzeitige Information und Transparenz wünscht, beispielsweise welche Wohnblöcke wann saniert werden, Dauer der Baustelle, Ort der Umsetzwohnung und natürlich zukünftige Kosten. Laut Mietrecht ist eine Ankündigung jedoch lediglich 3 Monate vor Baubeginn verpflichtend. Das QM berichtet, monatlich im Bezirk und bei STADT UND LAND zu Neuigkeiten hinsichtlich Sanierung/Modernisierung zu fragen und würde die Mieterinitiative und die Nachbarschaft umgehend bei Neuigkeiten informieren. 
Als abschließenden Rat gibt Herr Häberle gerade den älteren Anwesenden mit auf den Weg, dass eine Sanierung immer auch ein guter Zeitpunkt ist, um eigene Ansprüche an eine altersgerechte Anpassung der Wohnung vorzubringen. Der Einbau eines barrierefreien Badezimmers sei nie wieder so unkompliziert zu haben, wie während einer Komplettsanierung.

Nach sehr vielen beantworteten Fragen bleiben einige Fragen jedoch auch noch ungeklärt. Zum Beispiel die danach, was überhaupt saniert werden soll – die gesamte Siedlung oder vielleicht doch nur die Ringhäuser? Und was ist mit den Wohnungen, die gerade erst von Asbest befreit worden sind? Wo werden die ansässigen Vereine ihre Arbeit für Mädchen, Familien, Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder Suchtkranke während einer Sanierung fortsetzen?

Hier finden Sie das Protokoll der Veranstaltung mit Antworten auf viele Fragen.

Nächste Treffen des Kiezrates
Neben all der rechtlicher Rahmenbedingen ist es mindestens genau so wichtig, eine vernetzte Mieterschaft aufzubauen, die sich gegenseitig informiert und unterstützt. Hier setzt die lokale Mieterinitiative Kiezrat an. Die nächsten Treffen der lokalen Mieter-Initiative Kiezrat finden jeden 1. Donnerstag im Monat bei Kiezanker e.V.statt. Alle Nachbar*innen sind herzlich eingeladen zu kommen. Das nächste Treffen ist am 01.02.2024. In den letzten Wochen wurde gemeinsam ein Forderungskatalog erarbeitet, der nun im Rahmen einer Unterschriften-Aktion der Mieterschaft vorgestellt wird und bei ausreichend Unterschriften an STADT UND LAND übergeben wird.

Vergünstigter Beitrag zur rechtlichen Beratung und für Anwalt
Bei Schwierigkeiten die Schreiben zu verstehen oder Widersprüche zu schreiben ist der Eintritt in einen Mietrechtsverein oder die Kontaktaufnahme einer kostenlosen Mietrechtsberatung sehr zu empfehlen. Wer den vergünstigten Beitrag für jederzeit kostenlose rechtliche Beratung und bei Bedarf gerichtlicher Vertretung möchte, meldet sich beim QM oder dem Kiezrat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

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Datum: Januar 2024 
Text und Bilder: H. Heiland

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