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 Fachtag Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen  
Mittwoch, 07. März 2018, 09:30 - 12:00
   

 

Eine Veranstaltung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin, Stabstelle Bezirksbürgermeisterin, Gleichstellungsbeauftragte, Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt – Kinderschutzkoordination

Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Ehen dürfen in Deutschland erst ab 18 Jahren geschlossen werden, es gibt keine Ausnahmen mehr. Das gilt für deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige. Außerdem dürfen Minderjährige nicht mehr im
Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden.
Eine Übersicht über diese und weitere Gesetzesänderungen sowie Hilfsmöglichkeiten und Hintergrundinformationen gibt eine Expertin der  Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES.
Um Fachkräfte bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen, hat TERRE DES FEMMES eine Informationsbroschüre erstellt.

Papatya- anonyme Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund berichtet aus der Praxis und zeigt auf, was in der Arbeit mit potenziell von Frühverheiratung oder Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen grundsätzlich beachtet werden muss.

Im Anschluss berichtet Frau Thurley, Jugendamt Neukölln - Kinderschutzkoordination zur Umsetzung durch die Jugendhilfe.

-> Programmablauf
-> Anmeldung

Bitte bis 01.03.2018 anmelden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ort: JKW Grenzallee - Jugend-, Kultur- und Werkzentrum, Grenzallee 5, 12057 Berlin

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